Universitäten brauchen “Pakt für die Jugend” aller Parteien

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Einen “Pakt für die Jugend”, hat heute der freiheitliche Wissenschaftssprecher NAbg. Dr. Martin Graf im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Grundlage sei eine Gesamtreform des sekundären und tertiären Bildungswesens, bei dem auch Tabuthemen nicht ausgespart bleiben dürften, so Graf.

Grund für den freiheitlichen Vorstoß sei, so Graf, die völlige Untätigkeit der Bundesregierung, die schon einem Ministerstreik gleich komme. So sei etwa für den kommenden parlamentarischen Wissenschaftsausschuss keine Tagesordnung zu erwarten. Mit anderen Worten: Keine Regierungsvorlagen, aber zurückgewiesene Anträge der Oppositionsparteien, kritisierte Graf.

Daher werde er, Graf, einen parlamentarischen Unterausschuss zum Wissenschaftsausschuss beantragen, um die Hochschuldiskussion die derzeit von zweit- bis drittrangigen Experten außerhalb des Parlamentes geführt werde, wieder ins Parlament hin zum Gesetzgeber zu verlagern. Das Ziel müsse sein, allen Österreichern und Österreicherinen einen Studienzugang zu ermöglichen, sofern sie die Voraussetzungen dafür mit brächten, sagte Graf. Die einzige Voraussetzung hiezu müsse die Matura bleiben. Weitere Zugangsbeschränkungen aufgrund budgetärer Nöte sind ein Vergehen an unserer Jugend.

Bei der notwendigen bildungspolitischen Gesamtreform seinen folgende Punkte entscheidend, so Graf:
1.Zusammenlegung des Wissenschafts- und Bildungsministeriums, auch im Sinne der Verwaltungsreform, da die derzeitige Trennung ausschließlich ideologisch aber keinesfalls fachlich begründet sei. Damit kann effizient auch nach den Bedürfnissen der Universitäten an eine notwendige Oberstufenreform herangegangen werden. Die Universitäten gehören in den Oberstufenreformprozess stark eingebunden. Österreichs Studierende müssen wieder gut für den Gang an die Universität vorbereitet werden. Bildungspolitik aus einem Guss ist gefragt und nicht ideologiebehaftetes Stückwerk.
2. Wegfall von Zugangsbeschränkungen für Österreicher und Österreicherinnen an österreichischen Universitäten. Die Aufgabe der Politik ist es Ressourcen im ausreichenden Maße für Österreicher zur Verfügung zu stellen.
3. Teilausstieg aus dem Bolognaprozess, was etwa die Frage des zwei oder dreigliedrigen Studiums betreffe. Es muss die Universität in eigner Autonomie entscheiden dürfen, ob und welche Studien in 2- bzw. 3-gliedriger Form angeboten werden.
4. Die Einführung studienplatzbezogener Finanzierungen und die Herbeiführung der Kostenwahrheit muss wieder eingeführt werden.

Sollten all diesen Voraussetzungen erfüllt sein und eine Gesamtreform angegangen werden, könne sich Graf auch vorstellen über die Wiedereinführung von Studienbeiträgen zu diskutieren. Dabei sollte es den Unis im Rahmen der Universitätsautonomie frei gestellt werden, wie hoch sie den Beitrag, der in einer Bandbreite von 0 bis 1.000 Euro gesetzlich vorgegeben werden könnte, für ihre Studenten bemessen. Parallel dazu müsse selbstverständlich das Stipendienwesen entsprechend angepasst werden um soziale Barrieren auszugleichen, so Graf.


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